Die Lebenswelt von Familien hat sich verändert und ist gekennzeichnet von vielfältigen dynamischen Lebensformen, einer hohen Mobilität und der Balance aus Beruf und Familie. Erziehungsherausforderungen und gesellschaftliche Anforderungen können Eltern verunsichern. Eltern ohne familiäre Unterstützung vor Ort sind besonders gefordert. Hier setzt Familienbildung an, aus der der Familienstützpunkt gewachsen ist. Eltern sollen bei der Bewältigung des komplexen Familienalltags , bei ihrer Elternrolle und bei ihren Erziehungsaufgaben Unterstützung erfahren und Orientierung erhalten, so dass krisenhaften Entwicklungen vorgebeugt wird. Weiterhin sollen Eltern dabei unterstützt werden, soziale Netzwerke aufzubauen.
Diese Unterstützung ist eine kommunalpolitische Entwicklungsaufgabe. Nach § 1 SGB VIII ist es Pflichtaufgabe der Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen. Ein Teil dieser Leistungen besteht nach § 16 SGB VIII in einer allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie. Dies sind insbesondere Angebote der Familienbildung und eine Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen.
Familienbildung hat vielfältige Formen und findet z.B. in Kursen, Vorträgen, Gruppen- und Projektarbeit, in offenen Gesprächsrunden und Einrichtungen der Selbsthilfe, aber auch in medialer Form statt. Abzugrenzen ist Familienbildung von Angeboten der Unterhaltung und von reinen Freizeitaktivitäten einerseits sowie von der klassischen Beratung und der therapeutischen Intervention andererseits. Allerdings ist es Aufgabe, Schnittstellen und Übergange in andere Formen der sozialen Unterstützung von Familien im jeweiligen sozialräumlichen Umfeld zu schaffen.